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AGBs für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

flyer-trier
Michael Willems
Matthiasstraße 55
54290 Trier

 

§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen

1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Firma flyer-trier Michael Willems, Matthiasstraße 55, 54290 Trier (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch deren selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

3. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über die Webseite www.flyer-trier.de“

1. Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

2. Die Bestellung über die oben genannte Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem der Auftraggeber auf der Bestellübersicht auf ››Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklärt dieser verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die ausgewählte(n) (Druck)Erzeugnisse bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

3, Um mitzuteilen, dass die Bestellung empfangenwurde, erhält der Auftraggeber zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten wird eine Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, überlassen, die der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.

4. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer nach der Aufgabe der Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail versendet.

§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über Webseite erfolgen

Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform. Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme spätestens mit Zahlung des in der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Betrags.

 

§ 4 Preise

1. Alle genannten Gesamtpreise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand.

2. Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem  Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

3. Der Auftragnehmer ist nach verbindlicher Bestellung zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptiert wird, und hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, so erfolgt die Berechnung auf der  Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (flyer-trier.de - Michael Willems, Matthiasstraße 55 in 54290 Trier, widerruf@flyer-trier.de, Fax: 0651-97939444) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Muster-Widerrufsformular
Hier finden Sie das Muster-Widerrufsformular. (PDF-Download, ca. 50 KB)

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An flyer-trier.de - Michael Willems, Matthiasstraße 55 in 54290 Trier, widerruf@flyer-trier.de, Fax: 0651-97939444

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 6 Auftragsausführung und Freigabe durch den Auftraggeber

1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

2. Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen, Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

§ 7 Lieferung und Leistungszeit

1. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

2. Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese
beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

3. Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der
Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der
Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

§ 8 Periodische Arbeiten

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 9 Versand

1.Äußert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Wunsch, dass er Versand verzögert wird, und kommt der Auftragnehmer diesem Wunsch nach, so geht die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vereinbarung des verzögerten Liefertermine darauf ausdrücklich in Textform hingewiesen hat.

2. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

§ 10 Mängel / Gewährleistung

1.Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

2. Entspricht der gelieferte Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist diese für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder diese nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 12
verlangen.

3. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.

4. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Mangel beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und
dem Endprodukt.

5. Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Bestellwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.

6. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Schnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden.

7. Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen von Mängeln anerkannt.

8. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

9. Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

10.Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des
Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.

11. Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

12. AIle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können
nicht zurückgesandt werden.

13. Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.

14. Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.

15. Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung in Satz 3 und in Abs. 16 - in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die
vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 12.

16. Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware  übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat.

 

§ 11 Haftung auf Schadensersatz

1. Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen - (sog. Kardinalpflichten), auf
Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt.

2.Der Auftragnehmer haftet außerdem nach den Vorschriften des Produkthaflungsgesetzes;  in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;  bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

4.Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5.Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftragnehmers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

2.Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

 

§ 13 Zahlung

1. Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, PayPal)

2. Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 EUR (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.

4. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

5. Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

6. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks, Wechsel oder die Annahme von anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Währungen als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

7. Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

§ 14 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten frei.

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen - im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. - die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

2. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

3. Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

 

§ 16 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

1. Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer
gespeichert und genutzt.

2. Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Ubergabe des
Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

3. Sonstige Auftragsunterlagen (z. B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.

6. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-AnIage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst weitergegeben.

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereínkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

2. Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser
Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

§ 19 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

 

flyer-trier.de | Trier, den 01.03.2017